Gençer & Coll.
Pressemitteilung
 
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    Nürnberg, 25.08.2005  
       

Cüneyt Gençer

Rechtsanwalt
Cüneyt Gençer


Jahn-Rüdiger Albert

Rechtsanwalt
Jahn-Rüdiger Albert

 

 
Gençer & Coll.

Neue Klage beim Bundesverfassungsgericht

Bundesverfassungsgericht macht Weg frei für Neuwahlen –
ca. 50.000 Deutsche dürfen nicht wählen / Klage gegen Staatsangehörigkeitsgesetz / Anwälte: Mandantin wird am Wählen gehindert

 
     
 
 

Pressemitteilung vom 24.08.2005


  Antrag beim Bundesverfassungsgericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtes

  Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
 
     
     
 

Pressemitteilung der Rechtsanwälte Gençer & Coll.
vom 09.01.2006:

Am 18.09.2005 finden Bundestagswahlen statt. Möglicherweise dürfen 50.000 im Bundesgebiet lebende Deutsche daran nicht teilnehmen, weil ein verfassungswidriges Staatsangehörigkeitsgesetz ihre deutsche Staatsangehörigkeit verwirken ließ. Eine junge Deutsche türkischer Herkunft, die bereits am 22.07.2005 eine entsprechende Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht hatte, klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Teilnahme an den Wahlen.

Eilantrag auf Entscheidung noch vor der Bundestagswahl
Das Bundesverfassungsgericht sollte bis zum Wahltag am 18.09.2005 entscheiden, ob die Klägerin Deutsche ist und somit aktiv an den Wahlen teilnehmen darf. Nachdem das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth in seinem Beschluss vom 16.08.2005 die Klage der jungen Deutsch-Türkin auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, ist nun endgültig der Weg nach Karlsruhe geebnet.
Der Eilantrag nach § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz wurde am 17.08.2005 in Karlsruhe eingereicht.

Das Gericht in Bayreuth sah trotz offensichtlicher handwerklicher Mängel des Staatsangehörig-keitsgesetzes keine verfassungsrechtlichen Probleme und erklärte die Opfer zu Tätern. So sah es die einzige Verantwortung für die rechtliche Misere bei der Klägerin selbst und warf ihr vor, sich die doppelte Staatsangehörigkeit erschleichen zu wollen. Somit sei sie nicht schutzwürdig.

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wurde das Rechtsmittel der Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt. Die Beschwerde wurde ausdrücklich zum Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgerichts gemacht.

Ohne Klärung durch Karlsruhe ist die Bundestagswahl anfechtbar
Das juristische Szenario, dass sich ohne verfassungsgerichtliche Klärung des Problems noch vor der Bundestagswahl aufzeigt stimmt bedenklich. Die gesamte Bundestagswahl wäre anfechtbar, weil der Grundsatz der allgemeinen Wahl nach Art. 38 und 3 GG massiv verletzt wäre. Die Innenminister der Länder machen in diesem Zusammenhang regelmäßig auf das Erfordernis korrekter Wählerverzeichnisse aufmerksam. Es dürfe niemand an der Wahl teilnehmen, der nicht dazu berechtigt sei. Der vermeintliche Vorwurf wird an die deutsch-türkischen Doppelstaatler gerichtet, die unberechtigterweise an den Wahlen teilnehmen würden, weil ihre deutsche Staatsbürgerschaft verwirkt sei. Was aber würde passieren, wenn es sich bei diesem Personenkreis immer noch um Deutsche handelt? Bundesweit würden schätzungsweise 50.000 Menschen unter massivster Verletzung ihrer Grundrechte an der Teilnahme an den Wahlen gehindert werden. Jedenfalls ist es Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, im Wege des eingereichten Eilantrages eine Klärung dieses Zustands herbeizuführen.

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