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Pressemitteilung |
| Nürnberg, 25.08.2005 | |||||||||||||||
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Pressemitteilung
der Rechtsanwälte Gençer & Coll. Am 18.09.2005 finden Bundestagswahlen statt. Möglicherweise dürfen 50.000 im Bundesgebiet lebende Deutsche daran nicht teilnehmen, weil ein verfassungswidriges Staatsangehörigkeitsgesetz ihre deutsche Staatsangehörigkeit verwirken ließ. Eine junge Deutsche türkischer Herkunft, die bereits am 22.07.2005 eine entsprechende Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht Bayreuth eingereicht hatte, klagt nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe auf Teilnahme an den Wahlen. Eilantrag
auf Entscheidung noch vor der Bundestagswahl Das Gericht in Bayreuth sah trotz offensichtlicher handwerklicher Mängel des Staatsangehörig-keitsgesetzes keine verfassungsrechtlichen Probleme und erklärte die Opfer zu Tätern. So sah es die einzige Verantwortung für die rechtliche Misere bei der Klägerin selbst und warf ihr vor, sich die doppelte Staatsangehörigkeit erschleichen zu wollen. Somit sei sie nicht schutzwürdig. Gegen die Entscheidung
des Verwaltungsgerichtes wurde das Rechtsmittel der Beschwerde zum Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt. Die Beschwerde wurde
ausdrücklich zum Gegenstand des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgerichts
gemacht. Pressekontakt: Rechtsanwälte Gençer & Coll. Rechtsanwalt Jahn-Rüdiger
Albert D - 90402 Nürnberg Telefon (0911) 205 99 66 Telefax (0911) 205 99 88 E-Mail info@gencer-coll.de
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