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Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Informieren Sie sich, welche möglichen Stolperfallen dieses mit sich bringt und wie Sie sich vor diesen schützen. 

Formale Richtlinien sind einzuhalten.

Ihr Mitarbeiter hat gekündigt und fragt Sie nun nach einem Arbeitszeugnis, um seine berufliche Zukunft auch weiterhin erfolgreich zu gestalten. Als Arbeitgeber sind Sie zur Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verpflichtet. Darüber hinaus gelten zahlreiche rechtsbindende Vorschriften zu Formalien, an die es sich zu halten gilt. 

Unterschieden wird bei Arbeitszeugnissen zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis, das auch Angaben zur Leistung und dem Verhalten des Arbeitnehmers enthält. 

Wichtig für Arbeitgeber ist zu wissen, welche formalen Richtlinien bei der Formulierung eines Arbeitszeugnisses einzuhalten sind. So müssen Zeugnisse der Wahrheit entsprechen und wohlwollend sowie vollständig sein. In § 109 GewO heißt es, dass das Arbeitszeugnis klar und verständlich formuliert sein muss. Nicht zulässig sind darüber hinaus negative Bemerkungen durch den Arbeitgeber. Auch Ausfälle durch Krankheiten oder Abmahnungen dürfen nicht im Arbeitszeugnis abgebildet werden. 

Sprechen Sie uns im Zweifel lieber frühzeitig an, bevor Sie mögliche rechtliche Konsequenzen durch den Arbeitnehmer befürchten müssen. 

Steht ein Arbeitszeugnis bevor?

  • Haben Sie als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu erteilen?
  • Befürchten Sie, dass der Arbeitnehmer eventuell dagegen vorgehen könnte?
  • Möchten Sie das Zeugnis an die allgemein geltenden Grundsätze der so genannten „Zeugnissprache“ anpassen?

So helfen wir Ihnen.

Ablauf und Betreuung

  • Erstberatung mit Absprache des weiteren Verhaltens gegenüber dem Arbeitnehmer
  • Eingehende Beratung nach Feststellung der individuell zu setzenden Ziele
  • Zunächst außergerichtliches Vorgehen mit geringen Kosten möglich
  • Bei Vorgehen des Arbeitnehmers gegebenenfalls Vertretung im Verfahren vor dem Arbeitsgericht

Ziele und Erfolgsaussichten

  • Erstellen eines juristisch einwandfreien Zeugnisses und damit Rechtssicherheit für Arbeitgeber
  • Herstellen des betrieblichen Friedens bei Zwischenzeugnissen

Zeitlicher Aufwand und Verfahrensdauer

  • Beratung jederzeit und kurzfristig möglich
  • Außergerichtliche Vertretung führt in aller Regel zu einer Vereinbarung innerhalb weniger Werktage
  • Bei mangelnder Einigung im vorgerichtlichen Bereich: Zeitrahmen eines gerichtlichen Vorgehens wird durch die Arbeitsgerichte vorgegeben; regelmäßig rasche Bestimmung des Gütetermin innerhalb von zwei bis sechs Wochen zur einvernehmlichen Streitbeilegung vorgesehen

Kosten und Gebühren

  • Erstberatung in einfach gelagerten Fällen für Euro 190,00 zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer möglich
  • Für unsere Beratungsleistungen bieten wir eine Abrechnung nach Zeitaufwand an.
  • Für die Prozessvertretung fallen zumindest Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz an.
  • Zudem bieten für die ständige Beratung natürlich Pauschalen an. Für Einzelprojekte vereinbaren wir mit Ihnen zudem Vergütungssysteme, die durch Pauschalelemente und variable Elemente (wie Zeitaufwand) nach Ihren Bedürfnissen gestaltet werden können.

Ihre Ansprechpartner in Sachen Arbeitsrecht